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Eltern und Erziehungsberechtigte

Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in den Kindergarten, Kindertagespflege oder Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben. Ungeimpfte können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden.

Häufige Fragen zum Impfen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Downloads

  • Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Eltern und Erziehungsberechtigte

    Deutsch (DE)
    PDF | 178 KB
  • Merkblatt: Masernschutz nachweisen durch Impfausweis oder ärztliches Zeugnis

    Deutsch (DE)
    PDF | 241 KB