Kinder ab einem Jahr müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen. Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Die Immunität kann durch einen Bluttest (sog. Titerbestimmung) festgestellt werden. Die Kosten für ein ärztliches Attest müssen in der Regel vom Patienten selbst bestritten werden. Die gesetzlichen Vorgaben…
Die betroffenen Personen müssen der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor dem tatsächlichen Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorlegen (vgl. § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz, IfSG): einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder, darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht, ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt (durch eine Titerbestimmung)…
Das Risiko schwerwiegender Komplikationen ist bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen über 20 Jahren am höchsten. Besonders schwer und bisweilen tödlich können die Masern bei Patienten mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche verlaufen. Auch schwangere Frauen haben ein erhöhtes Risiko, Komplikationen im Rahmen einer akuten Masern-Erkrankung zu erleiden. Eine Masern-Infektion ist damit – anders als vielfach angenommen – keine harmlose Krankheit. Säuglinge können frühestens im…
Die Masern-Schutzimpfung wird seit 1974 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen; in der DDR bestand bereits seit 1970 eine Masern-Impfpflicht für alle Kinder. Personen, die vor 1971 geboren wurden, haben somit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Masern-Erkrankung (sog. Wildvirus-Erkrankung) durchgemacht und sind durch diese immun.
Kombinationsimpfstoffe mit Masernkomponente (Masern-Kombinationsimpfstoffe) weisen ein eindeutig günstiges Nutzen-Risikoprofil auf und werden deshalb seit vielen Jahren von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und internationalen Impfkommissionen empfohlen. Weiterhin erlauben Kombinationsimpfstoffe eine Verringerung der Anzahl der Impfstoff-Injektionen im Vergleich zu einer Verabreichung der entsprechenden Einzelimpfstoffe. Kombinationsimpfstoffe ermöglichen auch die gewünschte Umsetzung der…
Masern-Erkrankungen Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit. Häufig treten Komplikationen und Folgeerkrankungen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen von Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen. Sollten Sie noch Fragen haben... Eltern, Erziehungsberechtigte | @bzga.de Medizinische…
Wenn der erforderliche Nachweis dem Gesundheitsamt nicht innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens zehn Tage und etwa bis zu drei Monate, um die Nachholung einer zweimaligen Masern-Schutzimpfung zu ermöglichen) vorgelegt wurde oder sich aus dem Nachweis ergibt, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann, kann das Gesundheitsamt die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person zu einer Beratung laden und hat diese zu…
Masern beginnen in der Regel mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und Kopfschmerzen, begleitet von weißen bis blau-weißen Flecken an der Mundschleimhaut. Am 2.–4. Tag nach Auftreten dieser ersten Symptome steigt das Fieber weiter an und es bildet sich der für die Masern typische Hautausschlag aus mit bräunlich-rosafarbenen Flecken, die im Gesicht und hinter den Ohren beginnen und sich danach am ganzen Körper ausbreiten. Der Ausschlag bleibt ca. 3–4 Tage bestehen und klingt dann,…
Die Nachweispflicht eines Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern gilt auch, wenn zur Erlangung des Impfschutzes gegen Masern ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen, die auch Impfstoffkomponenten gegen andere Krankheiten enthalten.
Ist der bisherige Impfausweis verloren gegangen gibt es folgende Möglichkeiten: Wenn sich die Masern-Schutzimpfung aus den ärztlichen Unterlagen ermitteln lässt, kann ein neuer Impfausweis (vom Arzt) ausgestellt werden und die Impfung nachgetragen werden. Am besten fragt man in der Praxis nach, in der man in den letzten Jahren geimpft wurde. Ein ärztliches Zeugnis kann bestätigen, dass eine Immunität gegen Masern (festgestellt z. B. durch eine Blutuntersuchung) bereits vorliegt oder die…