Nein. Wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz nachweist, ist der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bereits durch diesen Nachweis erfüllt. Das gilt auch, wenn das Kind wegen des fehlenden Nachweises über die Masern-Schutzimpfungen nicht betreut werden kann.
Weil das Gesetz lediglich darauf abstellt, ob in der betroffenen Einrichtung Tätigkeiten ausgeübt werden, werden auch ehrenamtlich Tätige und Personen während eines Praktikums erfasst. Ob in einer Einrichtung anwesende Personen unter die Masern-Impfpflicht fallen, hängt davon ab, ob diese Personen in den vom Masernschutzgesetz betroffenen Einrichtungen betreut oder tätig werden. Dabei dürfte es erforderlich sein, dass die Personen regelmäßig (nicht nur für wenige Tage) und nicht nur zeitlich…
Das Gesundheitsamt kann gegenüber einem einzelnen Beschäftigten ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Die Folgen für das Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis richten sich nach den jeweiligen vertrags-, dienst- oder arbeitsrechtlichen Grundlagen. Eine zumutbare Schutzimpfung gegen Masern in den genannten Einrichtungen ist gesetzlich vorgesehen und bildet den Rahmen für die möglichen individuellen Konsequenzen.
Milde Impfreaktionen der Impfung treten etwa 6 bis 12 Tage nach der Impfung auf. Häufig handelt es sich um eine Rötung und Schwellung an der Injektionsstelle und Fieber (5 bis 15 %) für ein bis zwei Tage. Außerdem können Kopfschmerzen oder Mattigkeit auftreten. Etwa 5 bis 15 % der Geimpften bekommen zwischen dem 7. und 12. Tag nach der Impfung mäßiges bis hohes Fieber, das 1 bis 2 Tage anhält. Ein Hautausschlag (sogenannte Impfmasern) kann bei etwa 5 % der Geimpften in der zweiten Woche nach der…
Masern-Impfstoffe bzw. Impfstoffe mit Masernkomponente sind abgeschwächte Lebendimpfstoffe, enthalten also Impfviren, die sich noch vermehren können, aber nicht in der Lage sind, die Krankheit auszulösen. Je nach Impfstoff sind unterschiedliche weitere Bestandteile enthalten. Informationen zu Inhaltsstoffen sowie Hilfs- und Zusatzstoffen, die bei einer empfindlichen oder allergischen Person eine Reaktion auslösen könnte, sind in den Beipackzetteln (Gebrauchsinformationen) sowie in den sehr…
Eltern und Erziehungsberechtigte Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in den Kindergarten, Kindertagespflege oder Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben. Ungeimpfte können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Häufige Fragen zum Impfen für Eltern und Erziehungsberechtigte Sollten Sie noch Fragen haben... Eltern, Erziehungsberechtigte | @bzga.de Medizinische Fachkräfte | @rki.de Impfstoffe |…
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen (vgl. § 20i Absatz 1 SGB V). Dazu gehören auch die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen gegen Masern (auch in Form von Kombinationsimpfstoffen), die der Gemeinsame Bundesausschuss in die von ihm erlassene Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen hat. Bei privat Versicherten richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Im Arbeitsschutzrecht sind Schutzimpfungen Bestandteil der…
Ursprünglich wurde im Masernschutzgesetz festgelegt, dass Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut wurden oder tätig waren, bis zum 31. Juli 2021 den Nachweis einer Immunität gegen Masern den Leitungen der Einrichtungen oder einer anderen staatlichen Behörde vorzulegen hatten (§ 20 Absatz 10 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)). Mit dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite…
Betroffen sind Gesundheitseinrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das sind: 1. Krankenhäuser, 2. Einrichtungen für ambulantes Operieren, 3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, 4. Dialyseeinrichtungen, 5. Tageskliniken, 6. Entbindungseinrichtungen, 7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,…
Rechtliche Aspekte Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind, sowie für in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen Tätige. Für Kinder, die bereits am 1. März 2020 einen Kindergarten oder Schule…