Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Danach ist für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in Kindergarten, Schule und Kindertagespflege ein altersgerechter Masern-Impfschutz nachzuweisen. Eltern müssen belegen, dass ihre Kinder alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben oder bereits immun sind.
Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Zum Zwecke des Gemeinschaftsschutzes sollen daher auch Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, gegen Masern geimpft sein.
Nur eine hohe Durchimpfungsrate in der Bevölkerung schützt all diejenigen, die sich beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Wenn 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind, kann die Ausbreitung von Masern in Deutschland gestoppt werden.